127) bestätigte C.________ diesen Vorfall, ohne speziell danach gefragt worden zu sein. Er schilderte, es habe einmal einen Vorfall gegeben, als der Beschuldigte vor ihnen allen masturbiert habe. F.________ habe dem Beschuldigten eine Taschenlampe «häreta», worauf der Beschuldigte gedacht habe, L.________ halte ihm den Penis an den Mund. Auf Nachfrage sagte C.________ aus, der Beschuldigte habe sich «eine abeghout, vor üs aune». F.________ habe dem Beschuldigten dann eine Taschenlampe in den Mund getan. Der Beschuldigte habe irgendwie «die Behauptung gehabt», dass L.________ ihm den Penis hingetan habe.