Schliesslich habe der Beschuldigte nackt auf dem Bett gelegen und sich befriedigt. Alle hätten das gesehen und seien geschockt gewesen. Das hätten E.________, er selber und möglicherweise auch L.________ gesehen. Alle Besucher hätten die Selbstbefriedigung des Beschuldigten verfolgt. Als der Beschuldigte mit der Befriedigung fertig gewesen sei, sei er gekommen und habe so getan, als wäre nichts passiert. Der Beschuldigte habe sich wieder angezogen [gehabt]. Der Vorfall sei etwa vor 1 bis 1½ Jahren passiert (pag. 118, Z. 168 ff.). Anlässlich der Videobefragung vom 27. Juni 2014 (DVD, pag. 127) bestätigte C.______