10.2 Beweismittel 10.2.1 Aussagen Jugendliche C.________ sagte am 8. Mai 2014 bei der Polizei auf nicht näher konkretisierte Frage, was sich im Schlafzimmer ereignet habe, aus, er sei einmal dabei gewesen, als der Beschuldigte bekifft gewesen sei und zu zittern begonnen habe. Sie hätten Angst gehabt, dass ihm etwas passiert sei, da er sich komisch verhalten und wirres Zeug geredet habe und sie ihn nicht hätten verstehen können. Der Beschuldigte sei dann ins Schlafzimmer gegangen und habe sich die Hose ausgezogen. Schliesslich habe der Beschuldigte nackt auf dem Bett gelegen und sich befriedigt.