an einem Abend anfangs 2013 in der Wohnung des Beschuldigten in das Badezimmer begab, um sich im Spiegel anzuschauen und zu urinieren. Der Beschuldigte folgte C.________, indem er die Tür zum Badezimmer öffnete, sich hinein begab und die Tür wider schloss, und setzte sich neben diesen auf den Badewannenrand. Als der angetrunkene C.________ mit heruntergelassener Hose dastand, um zu urinieren, berührte der Beschuldigte ohne vorher zu fragen den Penis und die Hoden von C.________ und nahm dessen Penis in den Mund. Nach einigen Sekunden verliess C.________ das Badezimmer und anschliessend auch die Wohnung.