416 Z. 210). Einige Jugendliche gaben zu Protokoll, dass sie dem Beschuldigten ihr Alter gesagt hätten (F.________, pag. 233 Z. 125), oder dass sie dort ihren 14. Geburtstag gefeiert hätten (B.D.________, pag. 93 Z. 135 ff.). Der Beschuldigte selbst gab im Zusammenhang mit dem Vorwurf des zur Verfügung Stellens von Alkohol und Tabakwaren an, er habe die Jugendlichen gefragt, wie alt sie seien (pag. 436 Z. 148). Der Beschuldigte bestätigte denn auch, dass die Jugendlichen teilweise unter 16 Jahre alt gewesen seien (pag. 430 Z. 95). Allein aufgrund der Erscheinung von C._