Noch unwahrscheinlicher ist, dass der – auch vom Beschuldigten – als scheu und zurückhaltend beschriebene C.________ – massive Gewalt anwandte, um sich bei gleichzeitiger Anwesenheit weiterer Jugendlicher in der Wohnung von diesem Mann oral befriedigen zu lassen. Dagegen erweist sich die Schilderung von C.___