Ausserdem wollte C.________ um jeden Preis vermeiden, dass der Vorfall bekannt wird und äusserte deshalb mehreren anderen Jugendlichen gegenüber, es handle sich bloss um ein Gerücht. Schliesslich ist es – selbst unter Berücksichtigung eines gewissen Alkoholeinflusses – äusserst unwahrscheinlich, dass ein 15-jähriger Acht-Klässler Interesse daran haben könnte, sich von einem einen 40 Jahre älteren, eher ungepflegten, ordinären und angetrunkenen Mann „eins blasen“ zu lassen. Noch unwahrscheinlicher ist, dass der – auch vom Beschuldigten – als scheu und zurückhaltend beschriebene C.______