So verneinte er – trotz potentiell suggestiver dahingehender Fragen – explizit, dass der Beschuldigte von ihm konkreten Handlungen verlangt, an sich selbst manipuliert oder ihn (mit Gewalt) gezwungen habe. Es ist zudem offensichtlich, dass es C.________ peinlich war, über den Vorfall, den er gemäss seinen Angaben zu verdrängen versuchte, zu reden. Dass er sich quasi selber die Schuld in die Schuhe schob und den erlittenen Missbrauch «zugab» stellt ebenso typisches Opferverhalten dar, wie der Umstand, dass er dem Be-