_ hat einen Vorfall zwar anfänglich ebenfalls bestritten. Bereits seine anfänglichen Aussagen deuteten jedoch darauf hin, dass etwas Aussergewöhnliches geschehen war, als der Beschuldigte «irgendwie komisch» getan habe und sie wohl etwas lange im Badezimmer geblieben seien, nachdem der Beschuldigte durch J.________ «ineta» bzw. «inegrüeft» worden sei. Erst als ihm dann versichert worden war, dass seine Eltern keine Details erfahren würden, war C.________ bereit, Angaben zu machen. Das Thema war ihm offenkundig – was er später auch betonte – sichtlich unangenehm. Er war verunsichert und hatte offenbar grosse Angst vor repressiven Nachteilen. Als sich C._____