Die Kammer teilt die Einschätzung des Sachverständigen Dr. ________ (pag. 528.80), wonach sich das Aussageverhalten des Beschuldigten durch ständiges Verdrehen, Zurechtbiegen, ins Gegenteil-Verkehren und Abstreiten von Fakten auszeichne, was ein teilweises groteskes Ausmass annehme. Die Aussagen des Beschuldigten widersprechen sodann teilweise auch den Angaben der anderen Jugendlichen.