___ im Mund hatte. C.________ machte geltend, der Beschuldigte sei ohne sein Zutun ins Badezimmer gekommen, habe sich auf den Badewannenrand gesetzt, ihn gegen seinen Willen an den Genitalien angefasst und anschliessend seinen Penis in den Mund genommen. Der Beschuldigte behauptete hingegen zuletzt, er sei unter einem Vorwand zum Badezimmer gelockt, hineingeschubst und anschliessend von C.________ mit Gewaltanwendung zu Boden gedrückt worden, wobei C.________ ihm den Penis in den Mund geschoben habe. Der Beschuldigte hatte allerdings anfänglich jegliche sexuelle Handlungen mit C.________ bestritten.