Nachdem C.________ ihn aus dem Wohnzimmer ins Badezimmer «gelockt» habe und so lange gestürmt habe, bis er «mit Ach und Krach» aufgestanden sei und sich dorthin begeben habe, sei er von diesem plötzlich gegen die Badewanne gestossen worden und hingefallen. Er sei am Boden mit dem Rücken gegen die Badewanne, halbwegs unter dem Lavabo gelegen (pag. 455 Z. 29 ff.). C.________ habe ihn mit seinen Händen am Kopf «wie in einem Schraubstock» gehalten und gegen den Badewannenrand gedrückt. Ob C.________ die Hosen bereits offen gehabt habe, wisse er nicht mehr, aber auf jeden Fall habe C.________ gewollt, dass er [der Beschuldigte] ihm „einen blase“.