Ausserdem hätte das ein «Geschnurr» im Dorf gegeben. Auf entsprechende Frage seines Verteidigers bestätigte er, dass er nun eine Anzeige machen wolle, denn was dieses «pubertierende Arschloch» gemacht habe, gehe zu weit (pag. 449, Z. 303 ff.). Anlässlich der Haftentlassung vom 3. Juli 2014, bei welcher sein Verteidiger nicht mehr teilnahm, bestätigte der Beschuldigte seine Aussagen gegenüber der Polizei als wahr (pag. 451, Z. 13 ff.). Er habe die Sache mit C.________ erst jetzt erzählt, weil er sich geschämt habe und es ihm peinlich gewesen sei. Der Anwalt und er seien sich nicht einig gewesen, ob er es in diesem Ausmass erzählen solle oder nicht.