29 Auf die teilsuggestiv formulierten Fragen seines Verteidigers bestätigte der Beschuldigte, er habe sich genötigt und gezwungen gefühlt, C.________ „eins zu blasen“. Angst habe er keine gehabt, als er ins Bad gezerrt worden sei, er sei einfach erstaunt gewesen, weil ihm C.________ immer wieder gesagt habe, er solle jetzt kommen. Er habe danach nicht gewusst, was er hätte tun sollen, schliesslich habe er nicht einen «Goof» anzeigen wollen. Ausserdem hätte das ein «Geschnurr» im Dorf gegeben.