Danach gefragt, weshalb er im Video bestätige, dass er C.________ mehrmals gefragt habe, ob dieser das wirklich wolle, antwortete der Beschuldigte, er wisse nicht mehr, weshalb er das so gesagt habe. Die anderen hätten ihn zu dieser Antwort gedrängt. Ob er C.________ wirklich gefragt habe, wisse er nicht mehr, aber wenn, dann nur bezogen auf die Situation, welche er nicht gewollt habe, und nicht in Bezug auf etwas Sexuelles/das Sexuelle (pag. 447 Z. 214 ff.; pag. 449 Z. 346 ff.). Danach sei C.________ nie mehr bei ihm gewesen (pag. 447, Z. 227).