___ aufgrund seines Penis‘ Minderwertigkeitskomplexe. Weil C.________ vermutlich sonst niemanden bekommen habe, habe er ihn [den Beschuldigten] genommen, weil er schwul sei (pag. 446 Z. 189 ff.). Die anders lautenden Aussagen von C.________ bestritt der Beschuldigte und meinte, das sei «typisch C.________», dieser erzähle nur Scheissdreck (pag. 447 Z. 202 ff.). Erneut angesprochen auf die Videoaufnahme gab der Beschuldigte entgegen seinen Angaben in der vorherigen Befragung nun an, er nehme an, dass er das sei auf dem Video. Danach gefragt, weshalb er im Video bestätige, dass er C.___