_ habe einen «Steifen» gehabt. ________ Auf Frage, ob er sich gewehrt habe, meinte der Beschuldigte, er habe geglaubt, dass er dies getan habe, aber er habe ja kaum ins Bad gekonnt. C.________ habe dies unbedingt gewollt. Er habe sich weder geistig noch sonstwie zur Wehr setzen können. C.________ habe ihn ja an den Schultern zu Boden gedrückt (pag. 446 Z. 175 ff.). Am nächsten Tag habe er Anrufe von Jugendlichen erhalten, wonach C.________ im ganzen Dorf herum erzähle, er [der Beschuldigte] habe ihn [C.________] genötigt. Er sei beinahe durchgedreht. Er habe nicht gewusst, ob er zur Polizei gehen und sich selber anzeigen, oder einen Anwalt beiziehen solle.