Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 3. Juli 2014 (pag. 442 ff.) gab der Beschuldigten in Anwesenheit seines Verteidigers auf erneuten Vorhalt des Oralverkehrs mit C.________ an, dazu sage er nur, dass er [der Beschuldigte] das Opfer sei. Seine wehrlose Situation sei mit Gewalt und Arglist ausgenützt worden. C.________ habe ihn dazu genötigt. Er sei ansonsten immer der erste gewesen, der nach Hause gegangen sei. An jenem Tag sei er aber der Letzte gewesen. Alle anderen seien bereits gegangen gewesen (pag. 445, Z. 130 ff.). Er wisse nicht mehr genau, wann es passiert sei, er glaube, es habe jemand Geburtstag gehabt.