439 Z. 283). Auf Fragen seines Verteidigers, ob es sich – angenommen er hätte die Aussagen im Video gemacht – um einen «Jux» gehandelt haben könnte und er damit allenfalls habe bluffen wollen, bestätigte der Beschuldigte, diesfalls hätte er es aus «Jux» gesagt, weil der ganze Tag ein «Gschtürm» gewesen sei und die Jugendlichen ihm «Löcher in den Kopf» gefragt hätten. Er habe es einfach gesagt, damit er seine Ruhe gehabt habe, aber es sei jedenfalls nicht wahr. Das «Gschtürm» sei ihm peinlich gewesen und habe ihn genervt (pag. 440 Z. 314 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 3. Juli 2014 (pag.