__ und weiteren Personen gehört, dass C.________ den Beschuldigten angeblich in die Toilette «gezerrt» habe und dieser C.________ einen «gelutscht» habe (pag. 371 Z. 157 ff.). 9.2.4 Aussagen des Beschuldigten In der delegierten polizeilichen Befragung vom 8. Mai 2014, welche in Abwesenheit des Verteidigers, aber nach vorgängiger telefonischer Konsultation desselben durch den Beschuldigten, stattfand, gab der Beschuldigte auf Vorhalt der in seinem Mobiltelefon gespeicherten Kontakte zum Eintrag «C.________» an, dieser komme seit mindestens 1½ Jahren nicht mehr zu ihm. Nun habe er erfahren, dass ausgerechnet C.________ der Mutter von T.___