Demnach habe C.________ den Beschuldigten mehrfach gefragt und ihn dann in die Toilette gedrängt, wo sie kurz Oralverkehr gehabt hätten. Dann sei C.________ wieder raus. Seiner [Q.________s] Ansicht nach, habe der Beschuldigte das gar nicht gewollt. Sowohl dieser wie auch C.________ seien besoffen gewesen. Dann habe C.________ gesagt, jetzt machen wir es richtig, und sei wieder in die Toilette. Gleichzeitig habe der Beschuldigte immer wieder gefragt, ob C.________ das wirklich wolle (pag. 270 Z. 156 ff.). Und B.A.________ sagte am 13. Juni 2014 aus, er habe von den Gebrüdern M.________ und weiteren Personen gehört, dass C._____