Der Beschuldigte habe auch bestätigt, dass sie dann zusammen auf der Toilette gewesen seien und er das es gemacht habe. Er habe das wahrscheinlich eher aus Spass gesagt, er habe dabei gelacht. C.________ sei ein komischer Typ, ihm könne man nicht trauen (pag. 323 f. Z. 340 ff.). Q.________ gab am 4. Juni 2016 zu Protokoll, er habe gehört, dass C.________ den Beschuldigten «gedrängt» habe, so dass dieser ihm „einen geblasen“ habe. Der Beschuldigte selbst habe die Situation vor ungefähr 2 bis 3 Monaten erklärt. Demnach habe C._____