Der Beschuldigte habe gesagt, dass er von C.________ ins WC gedrängt worden sei und ihm „einen geblasen“ habe. Er [Y.________] denke, dass der C.________ einfach «spitz» gewesen sei. Er denke wegen dieses Ereignisses auch, dass C.________ schwul sei. C.________ werde von den anderen gemieden, aber das habe andere Gründe, dieser lästere oft über andere. Vielleicht habe es aber doch ein bisschen mit dem „Blasen“ zu tun (pag. 200 Z. 169 ff.). D.________ gab am 16. Juni 2014 zu Protokoll, er habe Kenntnis von einem Gerücht betreffend C.________. Viele hätten erzählt, dass dieser den Beschuldigten «ins WC gezogen» und ihn «gezwungen» habe, ihm „eins zu blasen“. Er [D.________] habe C.___