Offenbar habe dieser den Beschuldigten «gedrängt», ihn oral zu befriedigen. Er habe dies vom Beschuldigten selbst gehört, dieser habe es allen Anwesenden mitgeteilt. Der Beschuldigte habe C.________ gefragt, ob er dies wirklich wolle. Es sei im Badezimmer geschehen. Beide seien betrunken gewesen. Es habe ca. 20 Sekunden bis eine Minute gedauert. Das wisse er vom Beschuldigten. Dieser habe ihm auch gesagt, dass es «grusig» und der Penis von C.________ klein gewesen sei. Er habe nichts mehr von ihm wissen wollen.