__ besoffen gewesen sei und den Beschuldigten «gefragt» habe, ob er ihm „einen blase“. Von einem Handyfilm wisse er nichts (pag. 154 Z. 194 ff.). N.________ gab am 23. Mai 2014 an, C.________ sei früher oft beim Beschuldigten gewesen. Nun gehe er nicht mehr hin, sondern warte meistens draussen.