Irgendjemand habe ihn dies gefragt gehabt. Weshalb es soweit gekommen sei, habe der Beschuldigte nicht gesagt (pag. 382 Z. 306 ff.). B.C.________ sagte am 27. Mai 2014 aus, es sei erzählt worden, dass der Beschuldigte mit C.________ ins WC gegangen sei und diesem „einen geblasen“ habe. Das habe glaublich der Beschuldigte selbst erzählt, als er betrunken gewesen sei. Dabei habe er auch erwähnt, dass C.________ einen kleinen Schwanz habe (pag. 180 Z. 193 ff.). X.________ sagte am 26. Mai 2014 aus, er habe vor kurzem gehört – von wem wisse er nicht mehr –, dass C.________ besoffen gewesen sei und den Beschuldigten «gefragt» habe, ob er ihm „einen blase“.