_ geäussert habe, nicht aus Spass gesagt. Er habe sich vielmehr verärgert geäussert, weil es ihn aufgeregt habe, wenn C.________ danach vor ihm ausgewichen sei (pag. 111 Z. 340 ff.). C.________ habe ihm später gesagt, die Geschichte mit dem Oralverkehr, welche vermutlich herumerzählt würde, stimme nicht. Er selbst wisse nicht, welche Version stimme. Vermutlich habe der Beschuldigte Recht. C.________ habe gegenüber A.T.________ schlecht über den Beschuldigten gesprochen und diesen als pädophil dargestellt. Auch habe sich C.________ vor dem Beschuldigten versteckt bzw. einen anderen Weg genommen. Das habe er (O.____