____) gesagt, dass er C.________ heiraten würde. Der Beschuldigte habe weiter gesagt, dass er mit C.________ im Toilettenraum seiner Wohnung gewesen sei. Er habe C.________ drei Mal gefragt, ob er ihn befriedigen wolle [recte: solle], ihn gefragt: «Wosch es würklech, bisch würklech drbi». Gemäss dem Beschuldigten sei C.________ abgehauen, bevor er fertig gewesen sei (pag. 109 Z. 236 ff.). Bei dem Vorfall sei er selbst [O.________] nicht anwesend gewesen, nur als der Beschuldigte sich später darüber geäussert habe. Der Beschuldigte habe dies, was er bezüglich C.________ geäussert habe, nicht aus Spass gesagt.