Er habe C.________ gesagt, dass sie nun zur Polizei müssten und er [C.________] an allem schuld sei. Dieser habe den Beschuldigten schliesslich zu den sexuellen Handlungen «gedrängt». Aus diesem Grund sei C.________ jetzt auch nicht mehr beim Beschuldigten anzutreffen. Weil die anderen Jugendlichen aber noch beim Beschuldigten gewesen seien, habe C.________ der Mutter von T.________ Lügen erzählt (pag. 137 Z. 305 ff.). P.________ gab am 22. Mai 2014 zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihnen gesagt, dass er C.________ „eins geblasen“ habe. Er sei selbst dabei gewesen, als andere ihn gefragt hätten und der Beschuldigte das im Wohnzimmer erzählt habe.