H.________ gab am 27. Mai 2014 zu Protokoll, der Beschuldigte habe weder ihm noch anderen gegenüber sexuelle Kontakt angeboten, jedenfalls nicht mit seinem Willen. Auf Frage, ob es denn gegen den Willen des Beschuldigten dazu gekommen sei, antwortete H.________: «Ja das mit C.________». Angeblich habe es das gegeben. Er habe gehört, dass C.________ den Beschuldigten «gedrängt» haben solle, ihm „einen zu blasen“. Er wisse nicht, wann und von wem er dieses Gerücht gehört habe. Er habe C.________ darauf angesprochen und dieser habe gesagt, dass es nicht stimme und eine Lüge sei. Er habe auch den Beschuldigten darauf angesprochen. Dieser habe nie etwas sagen wollen. Aber einmal, als er et-