22 J.________ gab am 26. Mai 2014 gegenüber der Polizei an, in der Wohnung seien der Beschuldigte, C.________, L.________ und er selber gewesen, als C.________ und der Beschuldigte für etwa eine halbe Minute ins WC verschwunden seien. Ein paar Tage später sei das Gerücht herum gegangen, der Beschuldigte habe C.________ „einen geblasen“, aber danach gefragt, habe C.________ dies abgestritten. Der Beschuldigte habe bestätigt, dass es dazu gekommen sei, aber er sei von C.________ darum «gebeten» worden (pag. 280 Z. 266 ff.).