___ ergänzende Fragen zum Vorfall, als der Beschuldigte masturbiert habe, gestellt (dazu nachstehend E. II.10.2.1). Auf Vorhalt, dass im Video gesagt werde und es auch Aussagen gebe, wonach er [C.________] gewollt habe, dass der Beschuldigte mit auf das WC kommt, äusserte C.________, «nein», das habe er «eigentlich direkt nicht gewollt». J.________ habe zu ihm gesagt, er solle dem Beschuldigten sagen, dieser solle ihm „einen blasen“. Er habe erwidert: «Jaja, jaja». Dem Beschuldigten habe er aber nicht gesagt, dass er mit ihm kommen oder ihm „einen blasen“ solle. Dann sei er auf das WC gegangen und habe urinieren wollen.