Auf Frage, ob er gesagt habe, dass er dies nicht wolle, als der Beschuldigte seinen Penis in den Mund genommen habe, antwortete C.________, nein, er habe nichts gesagt, er sei «druf» gewesen und habe nichts «gecheckt» gehabt. Er habe schon gemerkt, was passiert, aber er sei so... er wisse es wirklich nicht, er rede nicht gerne darüber. Er habe ein bisschen länger gebraucht, bis er es gecheckt habe. Dann sei er einfach weggegangen und habe K.________ nach Hause begleitet (ab 09:58:10). Anschliessend wurden C.________ ergänzende Fragen zum Vorfall, als der Beschuldigte masturbiert habe, gestellt (dazu nachstehend E. II.10.2.1).