Er sei angetrunken gewesen. Auf Frage, ob er noch gewusst habe, was so geht, antwortete er: «Nein, nicht so richtig». Der Beschuldigte sei glaublich auch «drufe gsi», aber nicht so richtig besoffen, sondern auch angetrunken. Der Beschuldigte habe noch normal gewirkt und habe auch noch normal gehen können (ab 09:56:31). Auf Frage, ob er gesagt habe, dass er dies nicht wolle, als der Beschuldigte seinen Penis in den Mund genommen habe, antwortete C.________, nein, er habe nichts gesagt, er sei «druf» gewesen und habe nichts «gecheckt» gehabt.