20 beiden über Facebook gefragt, wann denn nun die Zeit dafür komme. Sie hätten den Beschuldigten verarscht, aber dieser habe es ernst genommen (ab 09:36:30). Auf Nachfrage, wie es dazu gekommen sei, dass der Beschuldigte zu ihm ins WC gekommen sei, antwortete C.________, J.________ habe ihn «ineta». Auf Frage, wie das für ihn gewesen sein, gab er an, er sei damals «druf gsi», er habe es nicht so «gecheckt». Mit «druf gsi» meine er damit, dass er getrunken gehabt habe. Er sei angetrunken gewesen.