Er habe das ja nicht gewollt. Er sei zwar vom Beschuldigten nicht gezwungen worden, habe das aber eben nicht gewollt. Das Ganze sei nur kurz gegangen. Gefragt, was «kurz» für ihn bedeute gab er an, es habe vielleicht sechs bis sieben Sekunden gedauert, aber sicher nicht eine halbe Minute (ab 09:20:47). Zu anderen derartigen Vorfällen zwischen ihm und dem Beschuldigten sei es nicht gekommen. Er sei danach nicht mehr zu diesem gegangen, weil er Mühe gehabt habe. Was der Beschuldigte gemacht habe, sei «ein bisschen pädophil» gewesen. Er [C.________] sei damals «chli druf» gewesen und habe sich ausgenützt gefühlt. Es sei «grusig» gewesen und er habe nie mehr zum Beschuldigten gewollt.