Vom Polizisten darauf hingewiesen, dass es ihm nicht peinlich sein müsse, widersprach C.________ mit «sicher isch es piinlech!» (09:15:30). Auf entsprechende Frage verneinte er, dass der Beschuldigte etwas an sich selber gemacht habe. Der Beschuldigte habe auch nichts gesagt. Er wisse nicht, wieso der Beschuldigte im Video sage, er (C.________) erzähle «Schissdräck» (ab 09:15:52). Es habe niemand zugeschaut. Die Türe sei während des Vorfalls zu gewesen. Es stimme nicht, dass er – wie vom Beschuldigten im Video behauptet – eine «Latte» gehabt habe (ab 09:16:40).