17 Von sich aus schilderte C.________ anschliessend, es habe auch mal einen anderen Vorfall gegeben, als der Beschuldigte vor ihnen allen masturbiert habe (die diesbezüglichen Aussagen werden nachstehend unter E. II.10.2.1 im Detail widergegeben). Erneut auf den Inhalt des vorgespielten Videos angesprochen, sagte C.________ aus, dass es nicht stimme, dass der Beschuldigte ihm „eins geblasen“ habe. Es handle sich dabei um ein von H.________ in die Welt gesetztes Gerücht (ab 09:04:07).