Der Beschuldigte habe glaublich auch getrunken gehabt. Auf Frage nach seinem damaligen Zustand, gab C.________ an, ihm sei es «noch gut gegangen». K.________ sei «ein bisschen drauf» gewesen, sie habe ihn gefragt, ob er sie nach Hause begleiten könne, und er sei dann mit ihr heimgegangen. Der Beschuldigte sei glaublich auch «druf gsi» (ab 08:52:44). Angesprochen auf den Videoinhalt betonte C.________, L.________ sei damals sicher nicht [mehr] anwesend gewesen. Dieser sei zwar dort gewesen, aber dann mit E.________ nach draussen gegangen. Er wisse nicht, wo die beiden hingegangen seien (ab 08:55:30).