9. Sexuelle Handlungen mit Kindern z.N. von C.________ (Berührung an den Genitalien und Oralverkehr) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I./1.1 der Anklageschrift vorgeworfen, er sei C.________ anfangs 2013 gefolgt, als dieser sich in der Wohnung des Beschuldigten auf die Toilette begeben habe. Als der angetrunkene C.________ vor dem Pissoir/WC gestanden habe, um seine Notdurft zu verrichten, habe sich der Beschuldigte neben ihn auf den Badewannenrand gesetzt, habe ihn an den Genitalien angefasst, seinen Penis in den Mund genommen. 9.2 Beweismittel 9.2.1 Aussagen von C.___