15 Point of no return noch nicht erreicht gewesen, die Versuchs-Schwelle nicht überschritten worden. In Bezug auf den "Sachverhaltskomplex ________ [Ort 2]" gilt es deshalb nachfolgend zu prüfen, ob der Beschuldigte um das wahre Alter von G.________ wusste bzw. ob er allenfalls in Kauf nahm, dass dieser noch nicht 16-jährig war, und welche Mengen Alkohol und Zigaretten er diesem zur Verfügung stellte. Weiter ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Handlungen der Beschuldigte in sexueller Absicht mit/an G.______