Andererseits habe der Beschuldigte keine Kenntnisse über das Löschen des Cache gehabt. Es könne ihm deshalb weder ein Herstellen noch der Besitz verbotener Pornografie vorgeworfen werden. Ebenfalls bestritten wird vom Beschuldigten, im Januar 2013 bewusst vor unter 16- jährigen masturbiert zu haben. Er macht geltend, es sei ihm an jenem Abend sehr schlecht gegangen, er wisse nicht mehr, was passiert sei. Falls er masturbiert haben sollte, habe er jedenfalls nicht bemerkt, dass ihm Jugendliche zugesehen hätten, zumal diese in seinem Schlafzimmer nichts verloren gehabt hätten.