Den diesbezüglichen Schuldspruch wegen Pornografie hat der Beschuldigte ebenfalls akzeptiert. Bestritten wird vom Beschuldigten hingegen, auf seinem Laptop, wissentlich und willentlich kinderpornografische Aufnahmen (18 Bilder mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen) abgespeichert zu haben. Die Verteidigung macht diesbezüglich geltend, es seien zwar derartige Bilder auf dem Laptop des Beschuldigten sichergestellt worden. Diese könnten aber einerseits auch von den Jugendlichen abgespeichert worden sein, welche den Laptop hätten benützen dürfen. Andererseits habe der Beschuldigte keine Kenntnisse über das Löschen des Cache gehabt.