Angesprochen auf den Altersunterschied führte er anlässlich einer Einvernahme u.a. aus, dieser spiele für ihn keine Rolle, er sei nur äusserlich alt, innerlich fühle er sich zwischen 18- und 25-jährig (pag. 419 Z. 390 ff.). Es wird vom Beschuldigten auch nicht mehr bestritten, dass er den teilweise unter 16-jährigen Jugendlichen auf seinem Laptop bzw. über seinen Internetzugang pornografische Aufnahmen auf Internetportalen wie Chatroulette sowie Pornofilme zugänglich machte. Den diesbezüglichen Schuldspruch wegen Pornografie hat der Beschuldigte ebenfalls akzeptiert.