13 Der Beschuldigte hat die diesbezüglichen Schuldsprüche wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder und wegen des (eigenen) Marihuana- Konsums akzeptiert. Der Beschuldigte sah in den Jugendlichen eine Art Familienersatz (pag. 418 Z. 347). Er diskutierte mit ihnen über jegliche Themen, auch über seine eigene sexuelle Ausrichtung als Homosexueller (pag. 419 Z. 382 ff.). Angesprochen auf den Altersunterschied führte er anlässlich einer Einvernahme u.a. aus, dieser spiele für ihn keine Rolle, er sei nur äusserlich alt, innerlich fühle er sich zwischen 18- und 25-jährig (pag.