Der Beschuldigte gewährte den Jugendlichen in seiner Wohnung einen grossen Freiraum, gewissermassen eine "ewig sturmfreie Bude", in welcher die Jugendlichen weitgehend tun und lassen konnten, was sie wollten. So wurden in der Wohnung des Beschuldigten – auch vom Beschuldigten selbst – Alkohol konsumiert, Zigaretten und Wasserpfeife (Shisha) geraucht und gekifft.