7.2 Hinsichtlich des "Sachverhaltskomplexes ________ [Ort 1]" ist erstellt und soweit ersichtlich auch nicht (mehr) bestritten, dass sich über einen längeren Zeitraum von ca. Januar 2013 bis Mai 2014 zahlreiche, zum Teil noch schulpflichtige Jugendliche in der Wohnung des Beschuldigten zum «Abhängen» und «Chillen» trafen. Es entwickelte sich eine Art "zweiter Jugendtreff in ________ [Ort 1]". Der Beschuldigte gewährte den Jugendlichen in seiner Wohnung einen grossen Freiraum, gewissermassen eine "ewig sturmfreie Bude", in welcher die Jugendlichen weitgehend tun und lassen konnten, was sie wollten.