Weiter soll der Beschuldigte den unter 16-Jährigen (via Laptop) pornografische Inhalte zugänglich gemacht haben, darunter auch 18 kinderpornografische Bilder. Sodann soll er im Januar 2013 vor den Augen mehrerer noch nicht 16- jähriger Jugendlicher masturbiert haben. Schliesslich soll der Beschuldigte anfangs 2013 den damals noch nicht 16-jährigen C.________ an den Genitalien angefasst und dessen Penis in den Mund genommen haben. Andererseits soll der Beschuldigte nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft und seinem Umzug nach _____