7. Ausgangslage / unbestrittener und bestrittener Sachverhalt 7.1 Soweit vorliegend noch von Interesse, werden dem Beschuldigten grob zusammengefasst zwei Sachverhaltskomplexe vorgeworfen: Einerseits soll er in der Zeit von ca. Januar 2013 bis zu seiner Festnahme am 8. Mai 2014 in seiner Wohnung in ________ [Ort 1] Kindern unter 16 Jahren alkoholische Getränke sowie Raucherwaren zum Konsum zur Verfügung gestellt haben. Weiter soll der Beschuldigte den unter 16-Jährigen (via Laptop) pornografische Inhalte zugänglich gemacht haben, darunter auch 18 kinderpornografische Bilder.