6. Anklagegrundsatz Der Beschuldigte rügt im Zusammenhang mit dem Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern z.N. von G.________ eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Auf diesen formellen Einwand wird bei der Behandlung des konkreten Vorwurfs eingegangen (nachstehend E. II.13.2). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung